Was kosten die Pläne für einen Carport oder einen Schuppen?
Ein Planungsbüro nimmt für einen vollständigen Plansatz je nach Aufwand recht unterschiedlich viel — aber für ein kleines Nebengebäude können Sie oft selbst zeichnen, was die Behörde braucht. Der teure Posten ist selten die Zeichnung; es ist die Grundstücksgrenze.
Kurz gesagt: Ein vollständiger Plansatz für einen Carport oder einen Schuppen — Lageplan, Grundriss, Schnitt und Ansichten — kostet bei einem Planungsbüro je nach Fall sehr unterschiedlich viel, und die Spanne entsteht vor allem dadurch, ob eine Befreiung beantragt werden muss und ob bereits eine brauchbare Grundlage für den Lageplan existiert. Aber ein kleines Nebengebäude hat eine einfache Geometrie, und Sie können oft selbst zeichnen, was gebraucht wird, wenn die Zeichnung bemaßt und in einem festen Maßstab ist. Der Posten, der wirklich teuer werden kann, ist der Lageplan: Ist die Grundstücksgrenze unsicher, muss eine Vermessungsingenieurin oder ein Vermessungsingenieur sie einmessen. Fragen Sie beim Bauamt nach, was gebraucht wird, bevor Sie etwas beauftragen — der Anruf ist kostenlos.
Was in der Regel eingereicht werden muss
Selbst für ein kleines Gebäude ist die Wunschliste meist dieselbe wie bei einem Haus, nur im kleineren Umfang:
- Lageplan: das Grundstück von oben mit dem neuen Gebäude eingezeichnet, Abstände zur Grundstücksgrenze und zu anderen Gebäuden, und nach Möglichkeit die Katastergrenzen.
- Grundriss: das Gebäude von oben im Maßstab, meist 1:50 oder 1:100, mit Außenmaßen.
- Schnitt: das Gebäude aufgeschnitten, sodass Höhen, Dachkonstruktion und Bodenniveau erkennbar sind.
- Ansichten: alle vier Seiten mit Höhen und Materialien.
- Flächenangaben: die bebaute Fläche und wie sie sich auf die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) des Grundstücks auswirkt.
Das ist der Satz, für den ein Planungsbüro Geld nimmt. Was im Einzelfall genau verlangt wird, hängt davon ab, wo das Gebäude stehen soll und wie groß es ist — und davon, ob überhaupt ein Bauantrag nötig ist oder eine bloße Anzeige reicht.
Wann Sie es selbst zeichnen können
Ein Carport ist ein Viereck mit einem Dach. Mit einem Laser-Entfernungsmesser, einem Stück Millimeterpapier oder einem Zeichenprogramm — und der Fähigkeit, einen festen Maßstab durchzuhalten — können die meisten Grundriss, Schnitt und Ansichten selbst in einer Qualität erstellen, die eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter lesen kann. Verlangt wird keine Schönheit, sondern Lesbarkeit und Bemaßung: Der Maßstab muss auf der Zeichnung stehen, alle Außenmaße müssen erkennbar sein, und Höhen müssen von einem definierten Niveau aus gemessen werden, meist dem Gelände.
Was sich meist nicht selbst zeichnen lässt, ist der Lageplan — nicht weil er schwer zu zeichnen wäre, sondern weil die Abstände zur Grundstücksgrenze stimmen müssen. Ist die Grenze mit sicheren Grenzsteinen markiert, können Sie selbst messen. Ist es eine Hecke oder ein Zaun, wissen Sie nicht, wo die Grenze wirklich verläuft, und ein Carport, der 60 cm zu weit landet, ist ein teurer Fehler. Bei Zweifeln muss die Grenze von einer Vermessungsingenieurin oder einem Vermessungsingenieur eingemessen werden. Das ist ein spürbarer Posten — aber immer noch günstiger, als einen fertigen Carport zu versetzen.
Die Rechnung, bei der die meisten sich verrechnen: die Grundflächenzahl
Ein Carport oder ein Schuppen zählt in vielen Fällen zur bebauten Fläche des Grundstücks mit, und genau daran scheitern Projekte. Ein Beispiel: Ein Grundstück von 800 m² mit einer zulässigen Grundflächenzahl von 0,30 darf mit 800 × 0,30 = 240 m² bebaut werden. Das Haus nimmt 172 m² ein. Es bleiben also 68 m² übrig. Ein Doppelcarport mit 36 m² und ein Schuppen mit 15 m² beanspruchen zusammen 51 m² — das geht auf. Gibt es aber bereits eine überdachte Terrasse von 24 m², die mitzählt, bleiben nur 44 m² übrig, und dann geht es nicht mehr auf.
Wie viel von einem Carport oder Schuppen angerechnet wird und welche Abzüge gelten, hängt von den örtlichen Regeln und dem für das Grundstück geltenden Bebauungsplan ab. Fragen Sie beim Bauamt mit Ihren eigenen Zahlen in der Hand nach — das kostet nichts und kann ein ganzes Projekt retten.
Was vor dem Zeichnen vermessen werden muss
- Die Maße des Grundstücks und die festen Punkte: Haus, Einfahrt, Bäume, Schächte und vorhandene Gebäude.
- Der Abstand vom Haus zur Grundstücksgrenze auf den Seiten, an denen das Gebäude stehen soll.
- Das Gefälle des Geländes. Fällt das Grundstück über die Länge des Carports 40 cm ab, ändert das sowohl das Fundament als auch die Höhen auf der Ansichtszeichnung.
- Die Fassadenhöhen des Hauses und die Dachneigung, wenn der Carport an das Haus angebaut werden soll. Hier hilft ein maßstäblicher Plan des Hauses, von dem aus der Carport weitergezeichnet werden kann — in HouseSense lässt sich die Wohnung scannen oder zeichnen und der Grundriss als PDF mit echten Maßen exportieren, sodass der Anbau auf der Wirklichkeit aufbaut und nicht auf einer Schätzung.
- Die vorhandene bebaute Fläche auf dem Grundstück, Gebäude für Gebäude gemessen, damit die Grundflächenzahl ehrlich berechnet werden kann.
Was die Zeichnung nicht beantworten kann
Eine Zeichnung zeigt, was Sie bauen wollen. Sie entscheidet nicht, ob Sie dürfen. Drei Dinge müssen anderswo geklärt werden:
- Bebauungsplan und Grunddienstbarkeiten an der Adresse können Vorgaben zu Lage, Dachform, Materialien und Farben machen.
- Abstandsvorschriften zur Grundstücksgrenze werden von der Katastergrenze aus gerechnet, nicht von der Hecke.
- Ob das Gebäude eine Genehmigung braucht oder nur eine Anzeige ausreicht, hängt von Art, Größe und Lage ab — und das entscheidet das Bauamt im konkreten Fall.
Soll der Carport mit dem Haus verbunden werden oder soll eine Öffnung in der Außenwand des Hauses entstehen, ist es kein kleines Nebengebäude mehr: Dann steht Konstruktion im Raum, und keine Zeichnung, kein Scan und keine App kann entscheiden, ob eine Wand tragend ist. Das braucht eine Fachperson für Statik oder eine beratende Ingenieurin bzw. einen beratenden Ingenieur, die oder der die Konstruktion vor Ort beurteilt.
Die günstigste Reihenfolge
- Bebauungsplan und Grunddienstbarkeiten für die Adresse nachschlagen und beim Bauamt grob nach dem Projekt fragen.
- Die Grundflächenzahl anhand der tatsächlich bebauten Fläche des Grundstücks berechnen, bevor überhaupt gezeichnet wird.
- Klären, ob die Grundstücksgrenze sicher ist. Ist sie es nicht, sie einmessen lassen, bevor der Carport platziert wird.
- Grundriss, Schnitt und Ansichten selbst zeichnen, wenn das akzeptiert wird — das ist der günstigste Posten, den man selbst übernehmen kann.
- Nur das beauftragen, was tatsächlich verlangt wird.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Die Anforderungen im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde vor Ort, und sie unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde und von Land zu Land.